Störerhaftung – wirklich abgeschafft?

In der Vergangenheit galt die Störerhaftung: Dieses Richterrecht sah vor, dass die Anbieter eines offenen WLANs für das Fehlverhalten ihrer Nutzer haftbar gemacht werden konnten. Wenn also jemand in eurem WLAN illegal einen Film heruntergeladen hatte, konntet ihr als Anschlussinhaber abgemahnt werden, obwohl ihr selber nichts heruntergeladen habt. Daraus bildeten sich regelrechte Abmahn Druckereien, die in den vergangenen Jahren hunderttausende von Abmahnungen vor allem für die Nutzung von Filesharing-Software versendeten.

Die Störerhaftung ist abgeschafft. Kann man sein WLAN jetzt tatsächlich unbedenklich mit Kunden und Gästen teilen? Oder muss man doch noch Angst vor Abmahnungen haben?

In der Vergangenheit galt die Störerhaftung: Dieses Richterrecht sah vor, dass die Anbieter eines offenen WLANs für das Fehlverhalten ihrer Nutzer haftbar gemacht werden konnten. Wenn also jemand in eurem WLAN illegal einen Film heruntergeladen hatte, konntet ihr als Anschlussinhaber abgemahnt werden, obwohl ihr selber nichts heruntergeladen habt. Daraus bildeten sich regelrechte Abmahn Druckereien, die in den vergangenen Jahren hunderttausende von Abmahnungen vor allem für die Nutzung von Filesharing-Software versendeten.

Dies führte letztendlich dazu, dass es kaum öffentliche WLANs in Deutschland gibt. Einige erfolglose Gesetzesänderungen später, wurde am 22.9.17 das dritte Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen und tritt in Kürze in Kraft.

Obwohl das neue Gesetz eindeutig den Betrieb offener WLANs fördern soll, soll auch das „Recht am geistigen Eigentum“ mit seinem „hohen Wert sowohl in Deutschland als auch in Europa“ gewahrt werden. Letztendlich sollen auch die Interessen der Rechteinhaber geschützt werden.

Die Störerhaftung wird durch das neue Gesetz tatsächlich abgeschafft. Ganz so einfach ist es allerdings doch nicht: Werden Rechtsverletzungen über euren Anschluss begangen, könnt ihr nach der neuen Gesetzeslage dazu verpflichtet werden Zugriff auf diese illegalen Inhalte zu sperren. Tut ihr dies nicht effektiv, könnt ihr mit Geldstrafen geahndet werden und müsst für die Gerichtskosten aufkommen.

Viele Rechtsexperten meinen deshalb, dass es neue Rechtsunsicherheiten gibt. Zudem ändert das neue Gesetz nichts an eventuellen strafrechtlichen Verfolgungen, wenn über euren Internetanschluss Straftaten begangen werden. Die Polizei und andere Behörden wenden sich auch in Zukunft, direkt an den Anschlussinhaber also euch, bis hin zur Hausdurchsung.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Situation immer noch nicht klar ist. Die Störerhaftung ist zwar abgeschafft, wurde aber letztendlich nur durch eine Sperrpflicht ersetzt. Um Rechtsunsicherheit und juristische Streitigkeiten auszuschließen, sollte man bei Gäste-Netzwerken weiterhin auf Hotspot-Lösungen setzen.

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