Musterfeststellungsklage & WLAN Hotspots

Einige Leser haben sicherlich von der Unitymedia-Klage gehört. Dabei ging es darum, dass Unitymedia ohne Zustimmung der Kunden einen öffentlich zugänglichen WLAN Hotspot auf deren Routern aktivierte.

Verbraucherverbände erhoben Klage und gewannen in der ersten Instanz. Unitymedia akzeptierte das Urteil nicht und ging in Berufung. Jetzt kippte das OLG Köln die Entscheidung.

Ganz interessant ist der Fall im Zusammenhang mit dem neuen Verbrauchergesetz der Musterfeststellungsklage (MFK), das ab November gelten wird. Denn dann können Verbraucher risikofrei und ohne Kosten eine Entschädigung von Konzernen einklagen. Können unitymedia-Kunden mit der MFK eine Entschädigung für den ungewollten Wlan-Hotspot bekommen?

DeineKlage, eine Verbraucherplattform für Musterfeststellungsklagen, hat sich den Fall genauer angeschaut und einen interessanten Artikel zur Musterfeststellungsklage und gezwungenen WLAN Hotspots veröffentlicht: Musterfeststellungsklage gegen unitymedia’s Zwanghotspot

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