Änderung des Störerhaftungsprinzips und EuGH-Urteil

  • Die aktuelle Gesetzeslage schützt Sie nicht komplett vor der Haftung bei Rechtsverstößen innerhalb Ihres Netzwerks.
  • Werden Rechtsverletzungen über Ihren Anschluss begangen, können Sie nach der neuen Gesetzeslage dazu verpflichtet werden, den Zugriff auf diese Inhalte zu sperren. Geschieht dies nicht effektiv, können Geldstrafen verhängt werden und man muss für die Gerichtskosten aufkommen.
  • Es bleiben ernstzunehmende Risiken bestehen, sodass ein Schutz Ihres WLAN-Netzwerks in jedem Fall weiterhin die einzig sichere Lösung darstellt.

Udo Vetter, Fachanwalt für Strafrecht, schreibt in seinem Blog:

„Die Rechteinhaber werden sich auf den Standpunkt stellen, dass die alten Abmahn- und Schadensersatzregeln unverändert weiter gelten, wenn zum Beispiel der Betrieb eines Filesharing-Clients wie eMule nicht unterbunden wurde. Mit dem neuen WLAN-Gesetz ist also keineswegs für absolute Rechtssicherheit gesorgt.“

Quelle: lawblog.de

Joerg Heidrich, Fachanwalt für IT-Recht stellt klar:

„Konkret sieht der neue Paragraf 7 TMG vor, bei Verletzungen des „Rechts am geistigen Eigentum“ könne der Rechteinhaber von dem WLAN-Anbieter „die Sperrung der Nutzung von Informationen verlangen, um die Wiederholung der Rechtsverletzung zu verhindern“. Diese Sperrung muss allerdings „zumutbar und verhältnismäßig“ sein. Ein Anspruch auf Erstattung von vor- und außergerichtlichen Kosten für eine derartige Rechtsdurchsetzung besteht nicht. Anders kann es allerdings mit den Kosten für Gerichtsverhandlungen aussehen, sofern es dazu kommt.“

Quelle: heise.de

Auch die Kölner Rechtsanwaltskanzlei für Medienrecht kritisiert das Gesetz im Bundesrat:

„Nach Meinung des Ministeriums könnten Betreiber diese Sperrung in der Regel einfach und ohne technische Vorkenntnisse über die Einstellungen des WLAN-Routers durchführen. Dagegen wird allerdings vorgebracht, dass dies einen hohen administrativen und finanziellen Aufwand bedeuten würde.“

Quelle: wbs-law.de

Nicht überraschend, dass führende Abmahnkanzleien bereits ankündigten, weiterhin Abmahnungen zu verschicken.

Seien Sie auf der sicheren Seite und setzen Sie auf die Sicherung Ihres Netzwerks durch unsere Beschützerbox.

Für unsere Kunden ändert sich selbstverständlich nichts. Sie genießen weiterhin vollständige Absicherung über Ihre Beschützerbox.