Ob Ferienwohnung, Hotel, Café oder Geschäft: Kunden und Gäste erwarten heute kostenloses WLAN. Aber wer einfach sein Passwort herausgibt, riskiert Abmahnungen im vierstelligen Bereich - auch wenn die Störerhaftung seit 2017 offiziell abgeschafft ist.
Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Gäste-WLAN so einrichten, dass Sie im Ernstfall abgesichert sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Störerhaftung ist seit 2017 abgeschafft - aber Abmahnungen gibt es weiterhin
- Internetanschlussinhaber haften als “vermuteter Täter”, wenn sie nicht nachweisen können, wer das WLAN genutzt hat
- Für rechtssicheres Gäste-WLAN brauchen Sie:
- Technische Einrichtung (separates Gäste-Netzwerk)
- Nutzungsbedingungen mit Unterschrift
- Lückenlose Dokumentation
- oder alternativ: einen Hotspot-Anbieter, der die Haftung übernimmt
- Der Aufwand ist nicht unerheblich: Rechnen Sie mit 4-8 Stunden Einrichtung und 15-30 Minuten pro Gästewechsel
Warum ein Passwort allein nicht reicht
Viele denken: Ich gebe meinen Gästen das WLAN-Passwort, und gut ist. Das Problem: Bei einer Urheberrechtsverletzung über Ihren Anschluss landen Sie trotzdem im Visier der Abmahnkanzleien.
So läuft das in der Praxis:
- Ein Gast lädt über Ihr WLAN einen Film illegal herunter (oft unbewusst über Tauschbörsen)
- Eine Ermittlungsfirma dokumentiert Ihre IP-Adresse
- Die Abmahnkanzlei schickt Ihnen einen Brief mit einer Forderung von 850-1.500€
- Sie gelten als “vermuteter Täter” und müssen beweisen, dass Sie es nicht waren
Um diese Vermutung zu widerlegen, müssen Sie konkret darlegen können, wer zum Tatzeitpunkt Zugang zum WLAN hatte. Das nennt sich “sekundäre Darlegungslast”. Können Sie das nicht, haften Sie selbst.
Wichtiges Urteil vom LG Köln (Az. 14 S 10/20), September 2021: Eine Betreiberin eines offenen Freifunk-Netzwerks wurde trotz der abgeschafften Störerhaftung zur Zahlung verurteilt. Der Grund: Sie konnte nicht beweisen, dass Dritte das Netzwerk tatsächlich genutzt hatten. Die bloße Behauptung “mein WLAN war offen” reichte dem Gericht nicht - es verlangte konkrete Belege wie Verbindungsprotokolle oder Gästedokumentation.
Ein weiteres Beispiel: Eine Ferienwohnungs-Vermieterin im Spreewald steht derzeit vor Gericht - obwohl sie WPA2-Verschlüsselung nutzte und ihre Gäste schriftlich über das Filesharing-Verbot informiert hatte.
Aktuelles Urteil, Mai 2025: Das AG Amberg verurteilte einen Anschlussinhaber zu 1.499,50€ (Schadensersatz plus Abmahnkosten). Der Grund: Er konnte nicht ausreichend darlegen, welche anderen Personen Zugriff auf seinen Internetanschluss hatten.
Schritt 1: Router richtig konfigurieren
Der erste Schritt ist ein separates Gäste-Netzwerk. Gäste dürfen keinen Zugriff auf Ihr Heimnetz bekommen - das ist sowohl aus Sicherheits- als auch aus Haftungsgründen wichtig.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfiehlt ein separates Gäste-WLAN ausdrücklich - sowohl für die Sicherheit als auch um bei Rechtsverletzungen nachweisen zu können, dass Dritte Zugang hatten.
Fritz!Box Gäste-WLAN einrichten
Die Fritz!Box hat einen eingebauten Gastzugang:
- Rufen Sie
http://fritz.boxim Browser auf - Navigieren Sie zu WLAN > Gastzugang
- Aktivieren Sie “Gastzugang aktiv”
- Legen Sie einen Netzwerknamen fest, z.B. “Ferienwohnung_Gast”
- Wählen Sie WPA2 oder WPA3 als Verschlüsselung (niemals WEP oder “offen”)
- Vergeben Sie ein Passwort mit mindestens 20 Zeichen
Wichtige Einstellungen:
- “Die angezeigten WLAN-Geräte dürfen untereinander kommunizieren” → deaktivieren (das ist die sogenannte Client Isolation - Gäste können sich nicht gegenseitig im Netzwerk sehen)
- “Internetzugriff zeitlich begrenzen” → optional, kann für Hotels sinnvoll sein
Telekom Speedport, UniFi & andere Router
Das Prinzip ist bei allen Routern gleich:
- Separates Gäste-Netzwerk vom Hauptnetz trennen
- Client Isolation aktivieren
- WPA2/WPA3 Verschlüsselung nutzen
- Langes, zufällig generiertes Passwort setzen
Die Menüs heißen je nach Hersteller anders, aber die Funktionen sind dieselben.
Schritt 2: Nutzungsbedingungen erstellen
Die technische Einrichtung allein reicht nicht. Sie brauchen eine schriftliche Vereinbarung mit Ihren Gästen. Diese dient als Nachweis, dass der Gast über die Regeln informiert wurde - und als Grundlage für eventuelle Regressansprüche.
Was muss drinstehen?
Eine WLAN-Nutzungsvereinbarung sollte mindestens enthalten:
-
Verbot illegaler Aktivitäten: “Die Nutzung des WLAN für rechtswidrige Zwecke, insbesondere das Herunterladen oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Inhalte über Tauschbörsen, ist untersagt.”
-
Haftungshinweis: “Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung des WLAN entstehen.”
-
Bestätigung: Unterschrift oder aktive Zustimmung des Gastes
-
Datum und Zeitraum: Wann der Gast das WLAN nutzen darf
Vorlage zum Herunterladen
Nutzen Sie unseren kostenlosen Generator, um eine personalisierte Vorlage mit Ihren Betriebsdaten zu erstellen:
WLAN-Nutzungsbedingungen Generator →
Der Generator speichert Ihre Betreiberdaten lokal im Browser, sodass Sie bei jedem neuen Gast nur noch die Gästedaten eintragen müssen. Alternativ können Sie auch die blanko PDF-Vorlage herunterladen.
(Hinweis: Diese Vorlage dient als Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei Unsicherheiten sollten Sie einen Anwalt konsultieren.)
Für Airbnb-Vermieter mit kontaktlosem Check-in: Sie können die Nutzungsbedingungen auch digital erfassen - zum Beispiel über einen QR-Code, der zu einem Online-Formular führt, oder indem Sie die Zustimmung bei Buchung verlangen.
Schritt 3: Gäste dokumentieren
Im Fall einer Abmahnung müssen Sie nachweisen können, wer zum Zeitpunkt der angeblichen Rechtsverletzung Zugang zum WLAN hatte. Das bedeutet: lückenlose Dokumentation für jeden einzelnen Gast.
Was Sie aufbewahren müssen
Für jeden Gast:
- Name (oder bei Airbnb: Buchungsbestätigung mit Namen)
- Aufenthaltszeitraum: Genaues Check-in- und Check-out-Datum mit Uhrzeit
- Unterschriebene Nutzungsbedingungen oder Nachweis der digitalen Zustimmung
- Kontaktdaten (für eventuelle Rückfragen oder Regressansprüche)
Wie lange aufbewahren?
Urheberrechtliche Ansprüche verjähren nach 3 Jahren (§ 102 UrhG). Bewahren Sie Ihre Dokumentation daher mindestens 3 Jahre auf - sicherheitshalber etwas länger.
Datenschutz beachten: Sie müssen Ihre Gäste darüber informieren, dass und wie lange Sie deren Daten speichern. Ein entsprechender Hinweis sollte Teil Ihrer Nutzungsbedingungen sein.
Schritt 4: Technische Logs führen (dringend empfohlen)
Zusätzlich zur Gäste-Dokumentation sollten Sie technische Verbindungsdaten protokollieren. Nach dem LG Köln-Urteil von 2021 ist klar: Wer im Streitfall keine konkreten Belege für Drittnutzung vorlegen kann, verliert - auch wenn das WLAN nachweislich offen war.
Das BSI empfiehlt eine Aufbewahrung von mindestens 90 Tagen.
Was Sie loggen können
- MAC-Adressen der verbundenen Geräte
- Verbindungszeitstempel (wann hat sich welches Gerät verbunden)
- Zugewiesene IP-Adressen (falls Ihr Router das kann)
Fritz!Box: Wo finde ich die Logs?
In der Fritz!Box unter Internet > Online-Monitor > Verbindungen sehen Sie, welche Geräte aktuell verbunden sind. Einen vollständigen Log gibt es unter System > Ereignisse.
Achtung: Wenn Sie technische Logs führen, müssen Sie das in Ihrer Datenschutzerklärung erwähnen. Das erhöht den Dokumentationsaufwand zusätzlich.
Schritt 5: Notfallplan - Bei Abmahnung richtig reagieren
Auch mit bester Vorbereitung kann eine Abmahnung kommen. Wichtig ist, dass Sie dann richtig reagieren:
Der Brief ist da - was jetzt?
- Ruhe bewahren, aber die Frist ernst nehmen (meist 7-14 Tage)
- Nichts unterschreiben - die beigefügte Unterlassungserklärung ist oft zu weitreichend formuliert
- Beweise sichern: Buchungsbelege, Gästedokumentation, unterschriebene Nutzungsbedingungen
- Anwalt konsultieren - am besten einen Spezialisten für Urheberrecht
Bei Polizeianfragen
Manchmal kommt statt einer Abmahnung eine Anfrage der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Auch hier gilt:
- Sie haben eine Auskunftspflicht bezüglich der Frage, wer Zugang zum Anschluss hatte
- Sie haben ein Aussageverweigerungsrecht bezüglich Ihrer eigenen Person
- Geben Sie die Daten Ihrer Gäste heraus, aber machen Sie keine Angaben, die Sie selbst belasten könnten
Wichtig: Dokumentieren Sie auch die Anfrage selbst und Ihre Antwort.
Was ein Anwalt im Ernstfall kostet
- Erstberatung: ca. 100-200€
- Verteidigung: 500-1.500€ - selbst wenn Sie gewinnen
- Bei Niederlage: Die Forderungen der Gegenseite kommen oben drauf
Die Alternative: Hotspot-Lösungen
Wenn Ihnen der Aufwand zu hoch erscheint, gibt es eine technische Alternative: sogenannte Hotspot-Lösungen.
Das Prinzip: Der gesamte Gäste-Datenverkehr wird über einen externen Server geleitet. Bei einer Ermittlung taucht nicht Ihre IP-Adresse auf, sondern die des Anbieters. Sie sind als Anschlussinhaber komplett aus der Schusslinie.
| Selbst einrichten | Hotspot-Lösung | |
|---|---|---|
| Einrichtung | 4-8 Stunden | ~30 Minuten |
| Pro Gast | 15-30 Min Dokumentation | nichts |
| Bei Abmahnung | Sie müssen sich verteidigen | Anbieter haftet |
| Kosten/Monat | 0€ (aber Zeitaufwand) | 10-20€ |
Wir bieten mit der Beschützerbox genau eine solche Lösung an. Die Einrichtung dauert etwa 30 Minuten und erfordert kein technisches Vorwissen.
Häufige Fragen
Reicht nicht das Gäste-WLAN meiner Fritz!Box?
Das Gäste-WLAN der Fritz!Box trennt Gäste von Ihrem Heimnetz - das ist gut für die Sicherheit. Aber es ändert nichts daran, dass der Gäste-Traffic über Ihre IP-Adresse läuft. Bei einer Abmahnung sind Sie weiterhin der Anschlussinhaber.
Muss ich wirklich jeden Gast unterschreiben lassen?
Wenn Sie sich maximal absichern wollen: ja. Die Unterschrift ist Ihr Nachweis, dass der Gast über die Regeln informiert wurde. Ohne diesen Nachweis haben Sie im Streitfall schlechte Karten.
Was ist mit Airbnb-Gästen, die ich nie persönlich treffe?
Für kontaktloses Check-in gibt es digitale Lösungen: QR-Code zum Online-Formular, digitale Signatur, oder die Nutzungsbedingungen ins Airbnb-Inserat aufnehmen und bei Buchung die explizite Zustimmung verlangen. Rechtlich nicht ganz so wasserdicht wie eine Unterschrift, aber besser als nichts.
Sind meine Logs datenschutzkonform?
Das kommt darauf an. MAC-Adressen und IP-Adressen sind personenbezogene Daten. Sie brauchen eine Rechtsgrundlage (berechtigtes Interesse), müssen darüber informieren und dürfen nicht länger speichern als nötig. Im Zweifelsfall: Datenschutzbeauftragten fragen.
Fragen zur rechtssicheren Einrichtung Ihres Gäste-WLANs? Kontaktieren Sie uns - wir beraten Sie gerne.